Jugendpastoral und Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn

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Aktuelle Nachrichen aus der Jugendarbeit : Vertreter/innen der Jugendhilfeausschüsse auf ihre Arbeit vorbereitet.
Geschrieben von Thomas Altemeier am 05.02.2010 11:25 (219 x gelesen)

Es ist schon eine gute Tradition, dass der Diözesan-Caritasverband, der BDKJ und das Erzbischöfliche Generalvikariat ihre Vertreter und Vertreterinnen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen zu Beginn einer Legislaturperiode auf ihre Tätigkeit gemeinsam vorbereiten.


Sowohl die Caritas, als auch der BDKJ und die katholische Kirche sind jeweils in den 50 kommunalen Jugendhilfeausschüssen im Erzbistum Paderborn vertreten. Viele dieser Vertreterinnen und Vertreter aus den unterschiedlichsten Jugendamtsbezirken nahmen jetzt an einer Informationsveranstaltung teil, die gemeinsam von Raimond Pröger (Diözesan-Caritasverband), Bernd Zimmermann (BDKJ Diözesanverband Paderborn) und Heinrich Meyer (Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit im Erzbischöflichen Generalvikariat) vorbereitet und durchgeführt wurde.

Dabei erhielten die Anwesenden zunächst einen grundlegenden Einblick in die Organisation eines Jugendhilfeausschusses als wichtigen Bestandteil eines kommunalen Jugendamtes. Der Gesetzgeber hat im SGB VIII den Jugendhilfeausschuss so aufgebaut, dass sich, durch die Mitarbeit der freien Träger der Jugendhilfe, das Gremium durch seine hohe Fachlichkeit in Fragen der Jugendhilfe auszeichnet. Die Mitarbeit der freien Träger, so verdeutlichten es die Veranstalter anschaulich, ermöglicht gleichzeitig auch eine besondere Chance zur Einflussnahme auf das kommunale Geschehen. Um diese Einflussnahme zu optimieren bedarf es einer guten Kooperation der Vertreter der freien Jugendhilfe. Im Erzbistum Paderborn werden zu diesem Zweck an vielen Orten sogenannte ABC – Kreise (Amt/BDKJ/Caritas) gegründet. In einem solchen Kreis, den es auf Ebene des Erzbistums seit vielen Jahren gibt, können die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorbereitet und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt werden.

Zu den Kernaufgaben eines Jugendhilfeausschusses gehört die Jugendhilfeplanung. Mit ihrem kooperativen und prozesshaften Design dient sie der Steuerung der Jugendhilfe und deren qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung. Die Jugendhilfeplanung legt fest, welche Leistungen der Jugendhilfe innerhalb der Legislaturperiode und darüber hinaus ausgebaut, welche im status quo erhalten bleiben und welche möglicherweise auch abgebaut werden soll.

Um hier entsprechend agieren zu können erhielten die teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter einen Einblick in unterschiedliche Themenschwerpunkte der Jugendhilfe. So verdeutlichten die anwesenden Fachleute Problemstellungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), aktuelle Entwicklungen in der Erziehungshilfe und besondere Anforderungen innerhalb der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Abschließend dankten die Veranstalter den Mitgliedern der Jugendhilfeausschüsse für ihr wichtiges Engagement in der jugendpolitischen Arbeit und ermutigten sie dazu sich ins Geschehen einzumischen. Dabei ist die politische Interessenvertretung ein Engagementfeld, welches sich in den nächsten Jahren noch ausweiten wird, da viele Kommunen dazu übergehen ein eigenes Jugendamt und somit auch eigene Jugendhilfeausschüsse einzurichten.

Für Fragen zur Arbeit in den Jugendhilfeausschüssen stehen zur Verfügung:
für BDKJ - Vertreter: Bernd Zimmermann (02761) 539062
für Caritas Vertreter: Raimond Prüger (05251) 209305
in der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit
Heinrich Meyer (05251) 125 1347 und
Thomas Altemeier (05251) 125 1519


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